Informationen
Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von den Kassen übernommen, nachdem vorher dort ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde. Voraussetzung ist, dass eine psychische oder psychosomatische Störung von Krankheitswert (nach den Psychotherapierichtlinien) vorliegt.
Privatkassen
Im Regelfall wird von den Privatkassen eine Psychotherapie finanziell übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Privatkasse. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Auch die Beihilfe übernimmt im Regelfall die Kosten für eine Behandlung bei psychologischen Psychotherapeuten. Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung. Grundlage der Gebühren ist die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Als Selbstzahler übernehmen Sie direkt die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Der Satz für das Erstgespräch beträgt 40 €, jede weitere Sitzung 80 €. Bei Selbstzahlern entfallen alle bürokratischen Einschränkungen.
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